Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz kaufen Immobilien in Kroatien zu denselben Bedingungen wie kroatische Staatsangehörige, ohne besondere Genehmigung.

KäuferBedingungenHinweis
EU, EWR und SchweizWie kroatische Staatsangehörige; keine Genehmigung des Ministeriums nötigSchweizer Staatsangehörige legen dem Eintragungsantrag eine Bescheinigung über den angemeldeten vorübergehenden Aufenthalt bei
Andere StaatenGenehmigung des Ministeriums für Justiz, Verwaltung und digitale Transformation erforderlich, unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit mit dem Staat des KäufersOhne Genehmigung ist der Vertrag nichtig; landwirtschaftliche Flächen sind ausgeschlossen

Was Sie für den Kauf brauchen

  • OIB – die kroatische persönliche Identifikationsnummer. Sie wird vom Finanzamt erteilt und kann auch über eine kroatische Botschaft oder ein Konsulat beantragt werden.
  • Reisepass oder Personalausweis für die Beglaubigung der Unterschrift beim Notar.
  • Vollmacht – wenn Sie nicht persönlich kommen können, kann ein Bevollmächtigter unterschreiben. Eine im Ausland beglaubigte Vollmacht braucht meist eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung.
  • Bankkonto – nicht vorgeschrieben, erleichtert aber die Zahlung von Nebenkosten und Steuern.

Käufer außerhalb der EU: Genehmigungsverfahren

Der Antrag wird beim Ministerium in Zagreb gestellt, mit Kaufvertrag, Grundbuchauszug, einer Bestätigung der zuständigen Behörde, ob die Immobilie im Baugebiet liegt, Staatsangehörigkeitsnachweis und gegebenenfalls Vollmacht. Die Liste der Staaten mit Gegenseitigkeit veröffentlicht das Ministerium. Eine weitere Möglichkeit ist der Kauf über eine in Kroatien gegründete Gesellschaft.

Kauf aus der Ferne. Die meisten Schritte erledigen wir ohne Ihre Anreise: Videobesichtigung, Unterschrift per Vollmacht, Zahlung über ein Treuhandkonto beim Notar oder Anwalt und Grundbucheintragung.

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